Rechtsprechung
LSG Berlin-Brandenburg, 26.06.2014 - L 3 U 169/12 |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
Verfahrensgang
- SG Potsdam, 08.03.2012 - S 2 U 94/06
- LSG Berlin-Brandenburg, 26.06.2014 - L 3 U 169/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- SG Lüneburg, 05.09.2010 - S 2 U 106/07
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.06.2014 - L 3 U 169/12
Das hiergegen beim SG Potsdam geführte Klageverfahren (S 2 U 106/07) wurde durch Erledigungserklärung der Klägerin vom 09. Dezember 2009 abgeschlossen.Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands, insbesondere wegen des Vorbringens der Beteiligten im Einzelnen, wird auf die Gerichtsakte sowie die beigezogenen Gerichtsakten des SG Potsdam S 2 U 42/06 und S 2 U 106/07 sowie die Verwaltungsakten der Beklagten Bezug genommen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.
Schließlich hat die Klägerin auch den Bescheid der Beklagten über die Gewährung einer Unfallrente, deren Berechnung sich ebenfalls nach dem Jahresarbeitsverdienst von 15.000 EUR richtete, durch Erledigungserklärung der Hauptsache in dem Rechtsstreit S 2 U 106/07 bestandskräftig werden lassen.
- BSG, 14.12.1999 - B 2 U 48/98 R
Folgebescheide im Beitragsrecht werden Gegenstand des sozialgerichtlichen …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.06.2014 - L 3 U 169/12
In Zweifelsfällen kommt es darauf an, welche Merkmale überwiegen, wobei die vertragliche Ausgestaltung im Vordergrund steht, die allerdings zurücktritt, wenn die tatsächlichen Verhältnisse entscheidend davon abweichen (vgl. BSG, Urteil vom 14. Dezember 1999, B 2 U 48/98 R, in Juris). - BSG, 08.12.1987 - 7 RAr 25/86
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.06.2014 - L 3 U 169/12
Die in einer derartigen Familiengesellschaft vorliegende Verbundenheit zwischen Gesellschaftern und Geschäftsführer kann zwischen ihnen ein Gefühl erhöhter Verantwortung füreinander schaffen und einen Einklang der Interessen bewirken, so dass die Tätigkeit eines mit den Gesellschaftern durch Familienbande verbundenen Geschäftsführers, selbst wenn er nicht Gesellschafter ist, bei entsprechendem Verhalten als selbständig angesehen werden kann (BSG, Urteil vom 08. Dezember 1987, 7 RAr 25/86, in Juris); dies gilt erst recht für einen Geschäftsführer einer Familiengesellschaft, der einen unter der Hälfte der Geschäftsanteile liegenden Anteil besitzt.
- BSG, 11.03.2009 - B 12 R 11/07 R
Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - keine …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.06.2014 - L 3 U 169/12
Wenn auch dem Statusfeststellungsverfahren keine Bindung für alle Bereiche der gesetzlichen Sozialversicherung zukommt und die Feststellung eines Status von dem der entscheidenden Stelle vorgelegten Material abhängt (vgl. zu allem BSG, Urteil vom 11. März 2009, B 12 R 11/07 R, in Juris), so bleibt doch festzuhalten, dass ein derartiger Statusfeststellungsbescheid in der Regel aufgrund eines Antrags des Betroffenen und seiner umfassenden Mitwirkung ergeht. - BSG, 30.06.1999 - B 2 U 35/98 R
Unfallversicherung - Beitragspflicht - GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer - …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.06.2014 - L 3 U 169/12
Entscheidend ist, ob der Geschäftsführer aufgrund des Gesellschaftsvertrages sowie aufgrund des Geschäftsführer-Vertrages von der Gesellschaft persönlich abhängig ist oder nicht (BSG, Urteil vom 30. Juni 1999, B 2 U 35/98 R, m. w. N., in Juris). - BSG, 31.01.2012 - B 2 U 3/11 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 9 Alt …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.06.2014 - L 3 U 169/12
Wohlfahrtspflege ist die planmäßig zum Allgemeinwohl ausgeübte unmittelbare Hilfe für gesundheitlich, sittlich oder wirtschaftlich gefährdete Menschen und umfasst insbesondere die Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII (vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 31. Januar 2012, B 2 U 3/11 R, in Juris).